Studentische Aushilfe (gn*) Fotoabteilung der Augenheilkunde

Anzeigen-Nr. 233537, veröffentlicht am 24.09.2026

Kategorie: Studierendenjob


Beschäftigungsart:
Studentische Hilfskraft
Dauer:
31.10.2026
Beginn:
ab sofort
Vergütung:
Vergütung nach TV-L E3
Tätigkeitsbereich:
Gesundheitsbranche, Medien (Ton & Bild), Marketing & Webmarketing
Fachbereich:
Management im Gesundheitswesen, Medien
Berufserfahrung:
Keine
Einsatzort:
Münster
Kontakt­auf­nah­me:
Website

Stellenbeschreibung

Kennziffer: 12284



Zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.10.2026 | Teilzeit mit 5-17 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L E3 | Klinik für Augenheilkunde



Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.



Während Deiner Tätigkeit neben dem Studium in der Klinik für Augenheilkunde profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!



VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:


  • Bedienung der Funduskamera
  • Bedienung der Optischen Kohärenztomographie (OCT)

Anforderungen

ANFORDERUNGEN:

  • Gültige Immatrikulation
  • Interesse an der Augenheilkunde
  • Erfahrungen mit gängigen MS-Office-Anwendungen
  • Ein hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz
  • Selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise

WIR BIETEN:

  • Arbeitszeiten nach Absprache
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Deine Entwicklung
  • Respektvolles Miteinander und wertschätzende Zusammenarbeit in einem vielfältigen Team
  • Zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote
  • Viele weitere Vorteile wie Sportangebote, Jobticket, Betriebsfeste und Kantine 

Jetzt bewerben über unser Karriereportal.

Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

(*gn=geschlechtsneutral)