Studentische Hilfskraft (SHK) (gn*) Mitarbeit Forschungspraxennetz
- Beschäftigungsart:
- Studentische Hilfskraft
- Dauer:
- befristet auf 6 Monate
- Beginn:
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Vergütung:
- nach Vereinbarung
- Tätigkeitsbereich:
- Gesundheitsbranche
- Berufserfahrung:
- Keine
- Einsatzort:
- Münster
- Kontaktaufnahme:
- Website
Stellenbeschreibung
Kennziffer 9764
(*gn=geschlechtsneutral)
Wir suchen für das Institut für Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet auf 6 Monate im Rahmen eines Drittmittelprojektes Sie!
In Teilzeit mit 10 Wochenstunden
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei der Rekrutierung von Hausarztpraxen für unser Forschungspraxennetz (Häufig Telefonate, teils auch Praxisbesuche)
- Bearbeitung und Verteilung von Rekrutierungsmaterialien
- Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen unseres Forschungspraxennetzes
- Dokumentation und Archivierung
Anforderungen
- Freundlicher und selbstsicherer Umgang in der Kommunikation mit Hausarztpraxen
- Sicherer Umgang mit den Office-Programmen (Word, Excel, Outlook)
- Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit und Engagement
- Teamfähigkeit
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 30.10.2024.
Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen. Wir brauchen Ihr Engagement, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie selbst weiter wachsen können.
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt; im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen bevorzugt eingestellt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.