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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte.
Die Direktion Dortmund sucht für den Geschäftsbereich Verkauf am Arbeitsort Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Verkauf – Vermarktung von Immobilien (w/m/d)
(Entgeltgruppe 9c TVöD Bund, Kennung: DOVK3012, Stellen-ID: 788960)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Qualifikation:
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 20. Mai 2022 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 788960.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Richter unter der Telefonnummer +49 251 98168-144 oder per E‑Mail (bewerbung-dortmund@bundesimmobilien.de) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Waanders unter der Telefonnummer +49 251 98168-230.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorrangig berücksichtigt.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).